18-Loch-Platz: Wintergrüns
Kurzplatz: geöffnet
Driving Range: Mattenabschläge
Übungsgelände: geöffnet
Golfcarts: nein
Sekretariat: Dienstag, Donnerstag und Samstag (10-13 Uhr)

Vorübergehende Schließung der Golfanlage

Liebe Mitglieder,

seit ein paar Tagen ist die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung gültig und hat auch große Auswirkungen auf den Sport in Bayern. Es wird nun nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden, sondern es gilt nun einheitlich für alle Sportanlagen die „2G Plus"-Regelung.

Wir hatten in den letzten Tagen mehrere Gespräche mit Verantwortlichen des Bayerischen Golfverbandes (die uns zuerst mitgeteilt haben, dass Golfplätze nicht unter §4 der Infektionsschutzverordnung fallen und somit „2G Plus" nicht notwendig ist) und auch mit Ansprechpartnern des Landratsamtes Landshut. Hier wurde aber klar kommuniziert, dass unser Golfclub - wie alle anderen Sportanlagen auch - die „2G Plus" - Regelung anwenden muss.

Diese Regelung hat zur Folge, dass alle Golferinnen und Golfer zur Nutzung unserer Anlage vollständig geimpft oder genesen sein müssen und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen müssen. Auch für die Angestellten des Golfclubs gilt diese Regelung.

Der Golfclub Landshut ist durch die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung verpflichtet, die vorzulegenden Impf-, Genesenen-, und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson zu überprüfen. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass für etwaige Versäumnisse in Bezug auf die ordnungsgemäße Einhaltung der neuen Verordnung ausschließlich der Vorstand unseres Golfclubs haftbar gemacht werden würde.

Wir haben deshalb in den letzten Tagen intern viele Gespräche geführt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass die neuen Regelungen für den Zugang zur Golfanlage („2G Plus") für uns nicht umsetzbar sind. Auch mit Einbeziehung der aktuellen Witterungsbedingungen haben wir uns deshalb dazu entschieden, unsere Golfanlage inklusive Driving Range, Kurzplatz und Kurzspielbereich vorerst bis zum 15. Dezember 2021 zu schließen.

Wir sind uns bewusst, dass ein paar wenige Golfanlagen in Bayern Golfen unter der „2G Plus" - Regelung anbieten und sehr viele Golfclubs sich noch auf die erste Aussage des Bayerischen Golfverbandes berufen und so den Betrieb der Golfanlage ohne „2G Plus" weiterlaufen lassen. Wir wollen aber die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die Anweisung des Landratsamtes Landshut umsetzen. Deshalb bitten wir alle Mitglieder um Verständnis für diese Entscheidung.

Ausgenommen von der Schließung der Golfanlage ist der Betrieb in der Golfschule, welche eigenständig betrieben wird. Das Training mit den Golfpros Emile Rottenkolber und Thomas Hopf ist dementsprechend weiterhin möglich, jedoch unter strenger Einhaltung von „2G Plus" (für beide Seiten: Pro und Schülerin/Schüler). Das Übungsgelände darf allerdings nur zu Unterrichtsszwecken (kein eigenes Üben vor oder nach dem Unterricht) betreten werden. Die Kontrolle der Nachweise obliegt der Golfschule. Für Rückfragen in Bezug auf Golfunterricht kontaktieren Sie bitte direkt die Golfschule.

Emile Rottenkolber (Tel.-Nr. 0170/8012634)
Thomas Hopf (Tel.-Nr. 01520/2458889)

Grundsätzlich haben wir wenig Verständnis für die Einführung der „2G Plus" - Regel im Outdoor- und Individualsport Golf. Dennoch werden wir uns selbstverständlich an sämtliche Verordnungen halten. Natürlich werden wir alle Mitglieder kurzfristig informieren, sofern sich Änderungen ergeben sollten.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute - bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 

Marcel Kabirske

Clubmanager

powered by webEdition CMS