Verkürzt dargestellt wird damit eine bundesrechtlich einheitliche Regelung für den Fall eingeführt, in dem ein Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet.
„Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader...".
Kernbotschaft ist also für den Anwendungsfall des Gesetzes, dass Golf als kontaktlose Individualsportart allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden darf und für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eine auf Gruppen bis fünf erweiterte Regelung gilt.
Im Landkreis Landshut ist die Inzidenz seit mehreren Wochen über 100. Deshalb treten für unseren Golfclub Landshut die neuen Bestimmungen umgehend in Kraft. Es ist somit ab sofort nicht mehr möglich, dass ein Haushalt in einem Flight mit einer zusätzlichen haushaltsfremden Person spielen darf.
Der Spielbetrieb in unserem Golfclub findet ab sofort in 2er-Flights statt, dabei sind in der Flightzusammensetzung zwei unterschiedliche Haushalte möglich und erlaubt. Innerhalb eines Haushaltes (ohne weitere haushaltsfremde Person) sind Flights mit bis zu drei Personen möglich.
Unser Buchungssystem wurde bereits umgestellt und auf die neuen von den Behörden vorgegebenen Flightgrößen angepasst. Alle Mitglieder, die für dieses Wochenende bereits einen 3er-Flight im Rahmen der „alten" Buchungsbedingungen gebucht hatten, wurden von uns informiert und umgebucht.
In den nächsten Tagen erhalten alle Mitglieder einen ausführlichen Newsletter mit relevanten Informationen zu den verschiedenen Teilbereichen unseres Golfclubs.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Spiel und ein erholsames Wochenende.
Ihr Team des Golfclub Landshut