Nach § 10 Absatz 1 der Verordnung ist der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen
(Golfplatz inkl. Übungsgelände) unter freiem Himmel ohne Rücksicht auf die Inzidenzwerte in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen** wieder zulässig, aber mit folgenden Einschränkungen:
1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von
100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1 erlaubt, d.h. Golf darf nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person gespielt werden.
Sie dürfen also entweder alleine, zu zweit oder mit Ihrem Haushalt plus einer weiteren Person spielen (maximal 3er-Flights). Die Flight-Zusammenstellungen wurden also an die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich angepasst.
Wir haben deshalb unser Buchungssystem angepasst und ermöglichen Ihnen das Spielen mit bis zu drei Personen. Online angezeigt werden Spielgruppen mit bis zu drei Personen, es sind jedoch pro Flight online nur zwei Plätze buchbar, um Fehlbuchungen (3 Haushalte) zu vermeiden. Eine weitere Person (im Rahmen der gültigen Buchungsregelungen) können Sie telefonisch oder per Email über unser Clubsekretariat buchen.
Wir werden in den nächsten Tagen die Umstellungen und vor allem die Platzauslastung beobachten und dann gegebenenfalls weitere Änderungen im Spielbetrieb vornehmen. Sollten Sie Rückfragen zu Startzeitenbuchungen haben, steht Ihnen unser Team im Clubsekretariat jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus dem Golfclub Landshut
Marcel Kabirske
Clubmanager